„Du bist wirklich Förster? Und da muss man sogar für studiert haben? Ich dachte immer, das machen irgendwelche Rentner!"

Diese recht amüsante aber doch ernstgemeinte Aussage einer Jugendlichen bei einer Exkursion ihrer Klasse in den Wald (mit Begleitung des Försters natürlich) sowie der ein oder andere fragende Blick bei Freunden, Verwandten oder Behördenvertretern bei der Verkündung meines Berufs, veranlassen mich, hier etwas Aufklärungsarbeit zu leisten.
Bei einem Waldspaziergang kann man das Glück haben, 3 verschiedene Arten von Forstleuten zu treffen:

1. den Waldarbeiter oder Forstwirt
Bis zum Jahr 1998 nannte man jeden Arbeiter im Wald auch Waldarbeiter. Heute versteht man unter dem Begriff Waldarbeiter einen Ungelernten. Denn mit der Anerkennung des Ausbildungsberufs „Forstwirt" wurde für ganz Deutschland ein einheitlicher Ausbildungsrahmen geschaffen, der nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung die Berufsbezeichnung "Forstwirt" verleiht.
Die Ausbildung eines Forstwirten dauert normalerweise 3 Jahre. Je nach Schulabschluss kann auch eine Verkürzung der Ausbildung möglich sein. Die Aufgaben eines Forstwirten umfassen z.B. die Bestandesbegründung, die Pflege von Waldbeständen in allen Altersklassen, die Holzernte und Bringung, Naturschutz, die Jagd und viele andere Bereiche.
Für einen Forstwirt besteht an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, der Meisterlehrgang, die Fortbildung zum Maschinenführer (z.B. Harvester, Forwarder), die Ausbildung zum Ranger (z.B. Nationalpark), die Ausbildung zum Zapfenpflücker und mehr.
Der Forstwirt ist, wenn er im Staatsdienst arbeitet, Angestellter des mittleren Dienstes. Ein Forstwirt wird nach erfolgreicher Ausbildung in die Entgeltgruppe E6 eingestuft und kann bis zur Entgeldgruppe E8 aufsteigen. Bei Zusatzqualifikationen wird ein entsprechender Zuschlag gezahlt.

2. den Förster oder Revierleiter oder Forstbetriebsbeamten
Der Förster ist für den ihm zugewiesenen Forstbetriebsbezirk zuständig. Sein Aufgabenfeld umfasst dabei u.a. die Betreuung der Waldbesitzer/innen (im Privatwald), die Vorbereitung von Maßnahmen (z.B. Pflanzung, Läuterung, Holzeinschlag, Wertästung, Wegebau, etc.) sowie der Einsatz der Forstwirte bzw. der Lohnunternehmer. Weiterhin kümmert er sich um den Holzverkauf, die Umweltbildung und Waldpädagogik, Naturschutzmaßnahmen und ggf. die Jagd.
Die Ausbildung umfasste bis 2008 (an der FH Göttingen) ein 8-semestriges Studium der Forstwirtschaft an einer Fachhochschule. Der Abschluss war der „Diplom-Forstingenieur (FH)". Mit Einführung der Bachelor-Studiengänge hat sich das Studium auf 6 Semester verkürzt. Der Abschluss ist nun der „Bachelor of Science". Im Anschluss kann noch ein 2-jähriger Masterstudiengang absolviert werden.
Für den späteren Staatsdienst ist im Anschluss an das Studium ein einjähriger Vorbereitungsdienst bei einer Landesforstverwaltung notwendig. Dieser Vorbereitungsdienst gliedert sich in Nordrhein-Westfalen in jeweils 4 Monate Staatswald- und Privatwaldbetreuung sowie 4 Monate Innendienstzeit. Am Ende des Vorbereitungsdienstes gibt es eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erhält man die Befähigung für den gehobenen Dienst.
Der Förster wird, nach bestandenem Vorbereitungsdienst, bei einer Landesforstverwaltung als Angestellter oder Beamter des gehobenen Dienstes eingestellt. Der Förster startet in der Entgeltgruppe E9 und kann bis zur Entgeltgruppe E12 aufsteigen.

3. den Forstamtsleiter oder einen Fachgebietsleiter.
Der Forstamtsleiter ist für alle ihm zugeteilten Reviere sowie für den gesamten Innendienst verantwortlich. Ihm stehen die sogenannten Fachgebietsleiter zur Seite. Üblicherweise haben Sie die gleiche Ausbildung wie der Forstamtsleiter. Ausgenommen ist hier der Leiter der zentralen Dienste. Dies ist meist ein Förster (gehobener Dienst). An Fachgebieten hat ein Forstamt üblicherweise die zentralen Dienste, den Staatswald (oder auch landeseigener Wald), die Betreuung sowie die Hoheit. Besitzt ein Forstamt einen besonderen Schwerpunkt, kann dieser Schwerpunkt als Fachgebiet hinzugefügt werden.
Der Forstamtsleiter bzw. die Fachgebietsleiter haben ein 8-semestriges Studium der Forstwissenschaften an einer Universität absolviert. Das Studium wird mit dem Grad „Diplom-Forstwirt" abgeschlossen. Im Anschluss an das Studium kann ein 2-jähriges Referendariat bei einer Landesforstverwaltung durchlaufen werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Innendienst, wobei zu Beginn normalerweise ein mehrwöchiges Forsteinrichtungsprojekt angefertigt und zusätzlich einige Wochen in den Forstrevieren der unterschiedlichen Besitzarten absolviert werden müssen. Das Referendariat endet mit dem 2. Staatsexamen.
Der Forstassessor hat mit dem bestehen des 2. Staatsexamen die Befähigung für den höheren Dienst erlangt. Er beginnt bei einer Einstellung in den Staatsdienst (Beamter oder Angestellter) mit der Entgeltgruppe E13 und kann bis E15 aufsteigen.